Steuer DE: Grunderwerbsteuer

 

Die Grunderwerbsteuer besteuert den Erwerb einer Immobilie und ist vom Erwerber einmalig in Abhängigkeit vom Kaufpreis zu entrichten. Nach dem Gesetz sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Schuldner der Grunderwerbssteuer. Da aber der Käufer nur dann als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt worden ist, wird er seiner Verpflichtung in aller Regel nachkommen, ohne dass der Verkäufer je etwas vom Finanzamt herhört. Grunderwerbssteuersätze in den Bundesländern: Bayern 3.5%, Berlin 6%, Baden-Württemberg 5.0%, Brandenburg 6.5%, Bremen 5.0%, Hamburg 4.5%, Hessen 6.0%, Mecklenburg-Vorpommern 5.0%, Niedersachsen 5.0%, Nordrhein-Westfalen 6.5%, Rheinland-Pfalz 5.0%, Saarland 6.5%, Sachsen 3.5%, Sachsen-Anhalt 5.0%, Schleswig-Holstein 6.5%, Thüringen 6.5%.