Steuer DE: Einkommensteuer

 

Die Einkommensteuer beinhaltet laufende Erträge aus der Vermietung einer Immobilie und Erträge aus der Veräusserung einer Immobilie.

  • Laufende Erträge aus Vermietung: Die Mieteinnahmen sind als Einkünfte der Einkommensteuer unterworfen. Von diesen Einkünften dürfen aber die Werbungskosten (→ siehe Werbungskosten) und Sonderausgaben (→ Siehe Sonderausgaben) abgezogen werden. Tatsächlich steuerpflichtig ist daher nur die Differenz zwischen der Mieteinnahme und der Werbungskosten und Sonderausgaben.
  • Veräusserungsgewinne: Veräusserungsgewinne bei vermieteten Wohnimmobilien sind nach wie vor einkommensteuerfrei, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre im Privatvermögen gehalten wurde (Stichtag: Unterzeichnung notarieller Kaufvertrag) oder wenn nicht die so genannte Drei-Objekte Grenze (→ siehe Drei-Objekte Grenze) überschritten wird. Wenn durch diesen Effekt die Einnahmen aus Vermietung negativ werden, kann man darüber hinaus die Steuerlast auf andere Einkunftsarten (z.B. Arbeitslohn aus unselbstständiger Arbeit) mindern.