Mietpreisbremse

 

Sie ist zum 01.04.2015 in Kraft getreten. Diese Neuregelung sieht eine Deckelung von Mieterhöhungen bei Neuvermietung von Wohnraum vor und soll nach
dem erklärten Willen der politischen Akteure verhindern, dass die Wohnraummieten in hochpreisigen Ballungszentren in den Himmel steigen. Eine Wohnung
darf nach Inkrafttreten der Regelung nur noch höchstens 10% teurer vermietet werden als eine vergleichbare Wohnung derselben Grösse und Lage. Vergleichsmassstab sind dabei örtliche Mietspiegel. Diese Deckelung tritt aber nicht flächendeckend in ganz Deutschland in Kraft, sondern nur in solchen Regionen, die von den Bundesländern in einer Rechtsverordnung als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausgewiesen werden. Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 neu gebaut wurden und Wohnungen, welche umfassend saniert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.