Mieterhöhung

 

  • Einvernehmliche Mieterhöhung: Dies geschieht in Form einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Mieter. Eine Mieterhöhung setzt aber voraus, dass man den Mieter überzeugen kann.
  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Die Mieterhöhung ist grundsätzlich nach dem Mietspiegel für die Stadt oder Gemeinde auszurichten. Eine wichtige Voraussetzung zur Mieterhöhung ist, dass die Miete vor dem Erhöhungszeitpunkt mindestens 15 Monate lange unverändert geblieben ist. Darüber  hinaus darf die Miete nach dieser Regelung in einem Zeitfenster von 3 Jahren um maximal 20% angehoben werden (Kappungsgrenze).
  • Mieterhöhung wegen Modernisierung: Modernisierungen sind Massnahmen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern oder zu nachhaltigen Einsparungen
    von Energie und Wasser führen. Diese Kosten der Modernisierung können auf den Mieter abgewälzt werden in Form einer Mieterhöhung von jährlich 11% der Kosten. Interessanterweise ist diese Mieterhöhung zeitlich nicht begrenzt bis zur Vollautomatisierung der Massnahmen, sondern unbefristet. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine Einwilligung des Mieters in die Mieterhöhung nicht erforderlich ist.