Steuer CH: Steuersatz

 

Der Steuersatz ist der Massstab für die Berechnung der Steuer.

  • Bei den proportionalen Steuern liegt ein festes prozentuales Verhältnis zwischen Steuerforderung und Berechnungsgrundlage vor. Der Steuersatz bleibt unverändert gleich hoch. Steuern mit proportionalen Steuersätzen sind beispielsweise die Mehrwertsteuer, die eidgenössischen Stempelabgaben, die eidgenössische Verrechnungssteuer, die Liegenschaftssteuer, die Handänderungssteuer und, in der Regel, die kantonalen Kapitalsteuern der juristischen Personen.
  • Bei den progressiven Steuern liegt ein veränderliches prozentuales Verhält-nis zwischen Steuerforderung und Berechnungsgrundlage vor. Der Steuersatz steigt mit zunehmender Höhe der Berechnungsgrundlage. Damit steigt die geschuldete Steuer überproportional zum Anstieg der Berechnungsgrundlage. Progressive Steuersätze kommen bei den meisten Steuern vor, die einen direkten Bezug zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen haben, wie beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuern.