Grundschuld

 

Die Grundschuld ist ausschließlich im Grundbuch eingetragen. Bei der Grundschuld tritt der Eigentümer der Immobilie seinen dinglichen Anspruch schriftlich ab, indem er den Grundbucheintrag veranlasst. Die Eintragung einer Grundschuld nimmt das Grundbuchamt vor. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig. Damit die Eintragung vorgenommen wird, geht der Eigentümer zu einem Notar, um eine Grundschuldbestellung zu beantragen. Dieser erstellt eine notariell beglaubigte Urkunde und leitet diese an das zuständige Grundbuchamt weiter.