Generalübernehmer

 

Der Generalübernehmer (GÜ) (oder Totalübernehmer) übernimmt im Rahmen eines Bauvertrages die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungs- und Bauzwischen-Finanzierungsleistungen für ein Bauvorhaben; es steht dem GÜ in der Regel frei, Aufträge an Subunternehmer zu vergeben. Regelmäßig erstellt der GÜ ein Bauvorhaben – zum fest vereinbarten Termin (falls vertraglich vereinbart: bei Nichteinhaltung entsprechende Konventionalstrafe) – schlüsselfertig; auch ist die Verpflichtung zur Regelung der Dauerfinanzierung als GÜ-Pflicht möglich.
Während ein Generalübernehmer üblicherweise keine eigenen Handwerker beschäftigt, sondern für alle Teile eines Auftrags nur Subunternehmer beauftragt, hat ein Generalunternehmer ein eigenes Unternehmen (oft ein Bauunternehmen), mit dem er den Großteil eines Auftrags erledigt und nur für einzelne Gewerke Subunternehmer hinzuzieht.