Eigentumswohnung

 

Gemeinschaftseigentum an einem Hausgrundstück zu einem bestimmten Bruchteil in Kombination mit Sondereigentum an bestimmten Räumen des Gebäudes. Jede Eigentumswohnung wird auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführt. Zum Gemeinschaftseigentum gehören zum Beispiel die Aussenwände, die Fassade, das Dach, das Treppenhaus, Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräume wie Waschräume oder Hof- und Gartenflächen.