Darlehen

 

Mit dem Abschluss des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer, ihm für einen fest vereinbarten Zeitraum einen bestimmten Geldbetrag zu überlassen, während der Darlehensnehmer sich verpflichtet, das überlassene Kapital zu verzinsen und zurückzuerstatten. Es wird zwischen drei unterschiedlichen Darlehensformen unterschieden: 1) Annuitätendarlehen (→ siehe Annuitätendarlehen) , 2) Ratendarlehen (→ siehe Ratendarlehen), 3) Endfällige Darlehen (→ siehe Endfällige Darlehen).