Steuer DE: Spekulationssteuer

 

Die Spekulationssteuer beträgt 25-40%. Die Spekulationssteuer fällt an: 1) wenn eine Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wenn aber mindestens drei Jahre selbst in der gekauften Immobilie gewohnt wurde, kann man diese danach steuerfrei verkaufen. 2) Wenn die Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist veräussert wird. 3) Wenn man drei oder mehr Immobilienveräussert. Demnach gilt man als gewerblicher Immobilienhändler und man muss die Einnahmen versteuern.